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Jahrholz

Aus dem Riedeselschen ist ein Rechtsstreit überliefert, in dem die Gemeinde-Vertreter aller Dörfer des Gerichts Engelrod einen Prozeß zwecks Schulden-Erlaß und gleichzeitiger Neufestsetzung des Herren-Weinkaufs gegen Sämmtliche Riedesel zu Eisenbach & Lauterbach anstrengten, weil die bisherigen Bemessungen nicht mehr der Realität entsprachen.

Sie bekamen schließlich Recht:

Der Berechnungs-Modus wurde zu ihrem Gunsten geändert, man erließ ihnen einen Teil der Steuer-Schulden und amnestierte aus Not begangene Steuer-Hinterziehungen. Die Gemeinden nutzten die Gunst der Stunde, indem sie, ebenfalls mit Erfolg, untertänigst baten, die Preise für das Jahrholz und die Nutzung der an ihre Felder grenzenden Busch-Gehölze, wie Hecken, Haine, oder Fluß-Auen ebenfalls zu günstigeren Bedingungen festzulegen. Es gehörte nämlich zu den Fürsorgepflichten Derer von und zu Eisenbach & Lauterbach und auch Derer von Schlitz genannt von Görtz, ihren Untertanen eine festgesetzte Menge Brennholz als Teil-Deputat zu einem Preis zu garantieren, der bis zu 50% unter dem des freien Marktes liegen konnte. Die Zumessung dieses sogenannten Jahrholzes, das als Holz-Berechtigung oder Holz-Recht auf die jeweiligen Hofreiten eingetragen war, richtete sich nach dem Stande der Untertanen: Bauern erhielten mehr als Hintersiedler, und diese wiederum mehr als Geringe Leute, z.B. im Verhältnis 2 : 1 1⁄2 : 1. Wer über das Jahrholz hinaus Bedarf hatte, bekam auf Antrag eventuell, wie es der Wald ertrug, eine weitere Zuteilung. Eine andere Möglichkeit, die Holz-Vorräte aufzustocken, ergab sich aus der bedingten Erlaubnis, das minderwertigere Holz im Feld zu nutzen.

In allen Ortsteilen ist im Rahmen der Dorfentwicklung eine Privatberatung möglich. Diese ist für die Privatpersonen kostenlos. Zur Vereinbarung eines Beratungstermins setzen Sie sich bitte mit dem Architekturbüro Ruhl und Geissler - Tel. 06631/73119 oder mit dem Amt für den ländlichen Raum - Tel. 06641/977-3522 in Verbindung.

Antragsformulare können unter "Vordrucke" abgerufen werden.

Von Seiten des Landes Hessen wurde die Option angeboten, neben Dirlammen und Hörgenau auch die anderen fünf Ortsteile in die Erarbeitung eines integrierten kommunalen Entwicklungskonzeptes (IKEK) einzubinden. Dies bietet die Chance, für alle sieben Ortsteile ein gesamtkommunales Konzept zu erarbeiten und Fördergelder zu erhalten. Dies betrifft sowohl kommunale als auch private Maßnahmen.

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